Gelockerte Besuchsregelungen in den Arberlandkliniken

Angesichts der sich entspannenden Lage bei den Covid-19-Erkrankungen gelten ab Samstag, den 14.01.2023 gelockerte Besuchsregelungen in den Arberlandkliniken Zwiesel und Viechtach.



Die Besuchszeiten von 14:00 bis 19:00 Uhr bleiben weiterhin bestehen, weitere Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Besucher sowie der Dauer des Besuches innerhalb der Besuchszeit entfallen. Es wird jedoch im Sinne der Patienten darum gebeten, die gleichzeitige Besucherzahl im Patientenzimmer möglichst gering zu halten.

Angesichts der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BaylfSMV) sind reguläre Patientenbesuche weiterhin nur nach der sogenannten 1G Regelung möglich. Ein vorgelegter negativer PCR-Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden, ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden alt sein. Vor Ort durchgeführte Selbsttests sowie Tests ohne offizielle Testbescheinigung werden nicht akzeptiert. Wichtig ist, dass ab Samstag, 14.01.2023 für Besucher keine Testmöglichkeit mehr an den Arberlandkliniken besteht. Eine Übersicht über alle im Landkreis Regen anerkannten Teststellen ist auf der Internetseite des Landkreises Regen unter www.landkreis-regen.de/testzentrum zu finden. Eine frühzeitige Terminvereinbarung auf den Online-Portalen der Testzentren wird dringend empfohlen. Zudem wird darum gebeten, den Testnachweis bei Betreten der Klinik bereit zu halten, um eine möglichst schnelle Abwicklung im Eingangsbereich zu gewährleisten.

Weiterhin gilt in Kliniken die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Eine FFP2-Maske ist mitzubringen oder kann kostenpflichtig an der Information erworben werden. Es werden keine kostenlosen FFP2-Masken ausgegeben.

Ausnahmen gelten beim Vorliegen triftiger Gründe, z.B. in der Geburtshilfe, bei Palliativpatienten oder Patienten, die sich im Sterbeprozess befinden. Durch den behandelnden Arzt kann hier eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, wonach Angehörigen auch ohne aktuellen Antigentest der Zugang zum Patienten gewährt werden kann. Gleiches gilt für COVID-positive Angehörige bzw. in Quarantäne befindliche Angehö-rige sterbender Patienten. Wichtig ist hier insbesondere die Einhaltung strenger Hygieneregeln, bspw. das konsequente Tragen einer FFP2-Maske, Händedesinfektion sowie der direkte Weg zum Patienten und anschließend das Verlassen der Klinik auf direktem Weg, ohne Kontakt zu anderen Patienten.

Der Pandemiestab der Arberlandkliniken hat im Hinblick auf den aktuellen Übergang der SARS-CoV2-Pandemie in einen endemischen Zustand versucht, nur noch die Einschränkungen zu belassen, die aufgrund übergeordneter rechtlicher Vorgaben weiterhin notwendig sind.






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